Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz
            Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Das Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) gilt zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und wurde im August 2006 von der Bundesregierung als Folge des EU - Rechts umgesetzt.


Grundqualifikation nach BKrFQG

Die Grundqualifikation nach dem BKrFQG wird durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei einer IHK (Industrie- und Handelskammer) erworben und wird automatisch bei Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin oder Fachkraft im Fahrbetrieb erworben.

Das BKrFQG gibt die Möglichkeit einer beschleunigten Grundqualifikation, die auch an Fahrschulen erworben werden kann.

Die Grundqualifikation erwirbt der Berufskraftfahrer leider nicht für die Lebenszeit, sondern muss alle 5 Jahre in einer Weiterbildung aufgefrischt werden. Das BKrFQG fordert die Weiterbildung durch Teilnahme an einem Unterricht einer anerkannten Ausbildungsstätte und verfolgt das Ziel, alle Berufskraftfahrer auf dem neuesten Stand zu halten.


Wer fällt unter das BKrFQG?

Das Berufskraftfahrer - Qualifikations - Gesetz (BKrFQG) definiert, dass das BKrFQG für Berufskraftfahrer im Güterverkehr und im Personenverkehr gilt. Personen die deutsche Staatsangehörige sind oder zur EU oder einem Staat gehören, mit denen die EU ein entsprechendes Abkommen hat. Das BKrGQG gilt also nicht für ALLE Berufskraftfahrer, sondern nur für Bürger der EU. Zudem gilt das BKrFQG nur dann, soweit die Fahrt im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchgeführt wird, für die ein Führerschein der Klassen C1 C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.

Außerdem sind folgende Fahrergruppen davon erfasst:

 Abschleppunternehmen
 Müllfahrzeuge
 Möbeltransporter
 Busse für Behindertentransporte
 Krankentransporte in Fahrzeugen mit mehr als 3,5 t zGM

Berufskraftfahrer die Transport mit Fahrzeugen der Führerscheinklasse B durchführen (Pkw), benötigen dafür die Grundqualifikation nach BKrFQG nicht.

Das gleich gilt, wenn Berufskraftfahrer privat einen Lkw oder Omnibus bewegen. Dann ist eine Grundqualifikation nach BKrFQG nicht erforderlich, da es sich nicht um eine gewerbliche Fahrt handelt. Dies ist jedoch eher hypothetisch, da ein Berufskraftfahrer die Grundqualifikation ja für seinen Beruf haben muss.


Befreiung für das BKrFQG

Das BKrFQG gilt nicht für den privaten Bereich oder für Fahrzeuge, die mit den Führerschein B gefahren werden dürfen.

Außerdem gilt das BKrFQG nicht für:

 Kraftfahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
 Kraftfahrzeuge der Bundeswehr, Polizei, Zoll, dem zivilen Katastrophenschutzes, der Feuerwehr oder der Rettungsdienste
 Kraftfahrzeuge die zur Reparatur- oder Wartungszwecke, neu oder umgebaut wurden und noch nicht in Betrieb sind
    (kurzum, Werkstattfahrten oder Fahrten von Prüfern oder Sachverständigen,
    die in der Regel nicht gewerblich das Fahrzeug nutzen.
 Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung
    des Berufes verwenden, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeuges nicht um die Hauptbeschäftigung handelt
    (z. B. Maler, Maurer, usw. Personen deren Geschäft nicht die Güterbeförderung oder die Personenbeförderung ist).


Das Gesetz tritt in Kraft:

 Für Kraftfahrer / innen im Personenverkehr (PV)
    Klassen D1, D1E, D, DE am 10.09.2008

 Für Kraftfahrer / innen im Güterverkehr (GV)
    Klassen C1, C1E, C, CE am 10.09.2009

Wer nach den o.g. Zeitpunkten eine Fahrerlaubnis dieser Klassen erwirbt und eine entsprechende Tätigkeiten aufnehmen will,
muß zusätzlich eine Grundqualifikation erfolgreich absolviert haben.

Außerdem müssen alle gewerblich tätigen Kraftfahrer / innen im KOM und LKW-Bereich zukünftig eine obligatorische Weiterbildung (WB) durchlaufen.

Dies gilt auch für Kraftfahrer / innen, die ihre Fahrerlaubnis  vor den o.g. Stichtagen erworben haben. Eine Grundqualifikation benötigen diese Fahrer / innen  jedoch  nicht, da sie nach dem Gesetz als qualifiziert gelten.


Grundqualifikation, IHK – Prüfung und Weiterbildung

Welche Grundqualifikationen werden unterschieden ?

Grundqualifikation

 Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse
 kein Unterricht vorgeschrieben
 sehr hohe Prüfunganforderungen ( IHK )
 Berufsausbildung BKF / FiF
 Bei Personenverkehr vom Alter abhängig

Nachteile:
langwieriges Erlenen des Prüfungsstoffes in Eigenregie ohne professionelles Training.
Hohe Prüfungsanforderungen!

Beschleunigte Grundqualifikation

 Wohnortprinzip
 Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist nicht erforderlich
 IHK-Prüfung nur Theorie
 Nachweis der Teilnahme am Unterricht:
    140 Stunden zu je 60 Minuten
    mindestens 10 Stunden Praxis mit Fahrlehrer
    bis zu 4 Stunden auf Übungsplatz

Vorteil der Ausbildung:
Komprimierter Blockunterricht zum Erlangen der Qualifikation in lediglich 4 Wochen Theorielehrgang
und einer Woche praktischer Ausbildung.
Einstieg jederzeit möglich!

Beschleunigte GQ Umsteiger:

Für alle Berufskraftfahrer, die ihr Tätigkeitsgebiet erweitern oder wechseln möchten (zum Beispiel Tätigkeitsfeld LKW - Fahrer - Erweiterung auf Busfahrer oder Umgekehrt), bieten wir diese Qualifikation auch für Umsteiger an.

 Wohnortprinzip
 Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist nicht erforderlich
 IHK-Prüfung nur Theorie
 Nachweis der Teilnahme am Unterricht:
    35 Stunden zu je 60 Minuten
    mindestens 2,5 Stunden Praxis mit Fahrlehrer

Beschleunigte GQ Quereinsteiger:

Für alle Berufskraftfahrer, die ihre Tätigkeit erweitern oder wechseln möchten (zum Beilspiel Tätigkeitsfeld LkW - Fahrer -
Erweiterung auf Busfahrer oder Umgekehrt), bieten wir diese Qualifikation auch für Quereinsteiger an, die eine bestandene
Fachkundeprüfung gemäß § 4 Abs. 6 Berufszugangsverordnung für den Güter- oder Personenverkehr vorweisen.

 Wohnortprinzip
 Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist nicht erforderlich
 IHK-Prüfung nur Theorie
 Nachweis der Teilnahme am Unterricht:
    96 Stunden zu je 60 Minuten
    mindestens 10 Stunden Praxis mit Fahrlehrer


IHK-Prüfung Übersicht
Art Theorie Fahren Praktische Prüfung Kritische Fahrsituationen Gesamt-Prüfung
Grundqualifikation 240 Min. 120 Min. 30 Min. 60 Min. 450 Min.
Beschleunigte GQ
90 Min. --- --- --- 90 Min.
Beschleunigte GQ Umsteiger
45 Min. --- --- --- 45 Min.
Beschleunigte GQ Quereinsteiger
60 Min. --- --- --- 60 Min.
Altersgrenzen GQ
Art C1/C1E C/CE D1/D1E D/DE (Linie bis 50 km) D/DE
Grundqualifikation 18 18 18 18 21
Beschleunigte GQ 18 21 21 21 23
BKF/FiF 18 18 18 18 20


Alle gewerblich tätigen Kraftfahrer / innen müssen zukünftig eine sogenannte obligatorische Weiterbildung durchlaufen:
(Gesetz für Personenverkehr (PV / Güterverkehr (GV) seit 01.10.2006)
  

Weiterbildung alle 5 Jahre

Module im Überblick Modul 1 Modul 2 Modul 3 Modul 4 Modul 5
LKW (Güterverkehr) Eco - Training mit oder ohne Praxisanteil Sozialvorschriften
für den Güterverkehr
Sicherheitstechnik und
Fahrsicherheitstechnik
mit oder ohne
Praxisanteil
Schaltstelle
Fahrer:
Dienstleister, Imageträger, Profi;
Ladungssicherung
Bus (Personenverkehr) Eco - Training mit oder ohne Praxisanteil Markt und Image Sicherheitstechnik und
Fahrsicherheitstechnik
mit oder ohne
Praxisanteil
Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr Fahrgastsicherheit und Gesundheit

 Insgesamt 35 Stunden zu je 60 Minuten
 eine Ausbildungseinheit muß mindestens 7 Stunden betragen
 Aufteilung der Weiterbildung auf 5 Jahre möglich, z.B. jedes Jahr eine Einheit zu 7 Stunden
 Inhalte sind im PV und GV unterschiedlich


Nur bei uns:
Wir verwalten ihre Daten bezüglich ihrer Weiterbildung sowie ihrer ärztlichen Untersuchung!


Sie haben noch Fragen?

Qualifikationen sind durch gewisse Träger finanziell förderbar, zB: Arbeitsamt, Berufsgenossenschaft, etc.

Unter der Adresse www.arbeitsagentur.de finden Sie zusätzlich in der Rubrik KursNet unser aktuelles
Förderungsfähiges Bildungsangebot.

Kurstermine sowie Weiterbildungen entnehmen Sie bitte der Rubrik "Aktuelles" oder nach individueller Vereinbarung.

Zusätzlich bieten wir für die Dauer der Ausbildung Übernachtungsmöglichkeiten.

Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns einfach in unserer Fahrschule auf das BKF-Gesetz an.
Unsere freundlichen und qualifizierten Mitarbeiter helfen ihnen natürlich gerne weiter.

Weitere Informationen über Zusatzseminare finden Sie auch hier auf unserer Seite unser der Rubrik "Seminare".

Wir freuen uns auf ihren Besuch!
Teilnehmer beschleunigte Grundqualifikation
Gelände für Rangierübungen und des technischen Dienstes