Klasse A

Neuregelung ab dem 19.01.2013
Krafträder mit einer bbH über 45 km/h und einer Motorleistung über 35 kW, sowie einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von max. 0,2 kW/kg.
Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer Motorleistung von mehr als 15 kW.
Vorbesitz: keine
Mindestalter:
Krafträder 24 Jahre (Direkteinstieg),
bei zweijährigem Vorbesitz A2 20 Jahre,
Dreirädrige KFZ 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen:A2, A1, AM
Änderung:
Bei einem zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2, kann die Klasse A nach Ablegung einer praktischen Prüfung erteilt werden. Mindestalter ist jedoch zu beachten!

Klasse A1

Neuregelung ab dem 19.01.2013
Krafträder bis 125 cm³ mit max. 11 kW Motorleistung, und einem  Verhältnis Leistung zu Leergewicht von
max. 0,1 kW/kg sowie,
Dreirädrige KFZ mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h und einer Motorleistung von nicht mehr als 15 kW
Vorbesitz: keine
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: AM
Änderung: Tempolimit 80 km/h entfällt für unter 18 Jährige.

Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1

Um ein Kraftrad der Klasse A1 führen zu dürfen, müssen Interessierte

  • seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen,
  • das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben und
  • eine theoretische (4 x 90 Minuten) und praktische Schulung (5 x 90 Minuten) im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten) absolviert haben, deren erfolgreicher Abschluss von einer Fahrlehrerin/einem Fahrlehrer bestätigt wurde.

Nach Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dürfen dann Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden.
Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist. Auch ist sichergestellt, dass mit dieser Berechtigung Leichtkrafträder im Ausland nicht geführt werden dürfen.

Klasse A2

Neuregelung ab dem 19.01.2013
Krafträder bis 35 kW Motorleistung, und einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von max. 0,2 kW/kg.
Vorbesitz: keine Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Änderung:
Bei Vorbesitz der Klasse A1, sowie bei "Altbesitzern" der Klasse 3 und 4 die vor dem 01.04.1980 erworben wurde, ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Klasse AM

Krafträder, dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtfahrzeuge und Fahrräder mit Hilfsmotor bis max. 45 km/h bbH
Elektromotor max. 4 kW Leistung
Verbrennungsmotor max.  50 cm³
andere Verbrennungsmotoren (Diesel) max. 4 kW Leistung
Vorbesitz: keine
Mindestalter: 15 Jahre (gültig seit 10.07.2020 in Hessen)
Eingeschlossene Klassen: keine