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Ausbildung für Erd- und Straßenbaumaschinen

Seminarziel: Der Teilnehmer ist nach diesem Lehrgang in der Lage, Flurförderzeuge, Lader, Erd- und Straßenbaumaschinen zu bedienen (Baugerätebediener DGUV Regel 100-500 Kap. 2.12).

Seminarinhalt: Dieser Lehrgang befasst sich mit den umfangreichen Themengebieten, die von Unternehmen bei der vorschriftsmäßigen Unterweisung im Bereich Arbeitssicherheit zu berücksichtigen sind. In diesem Lehrgang werden die Bereiche Lader, Erd- und Straßenbaumaschinen behandelt.

Die Theorie: Der theoretische Teil des Lehrgangs befasst sich mit allen Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitstechniken der genannten Bereiche. Darüber hinaus werden die Bereiche StVO und StVZO soweit behandelt, wie sie für das Führen der angesprochenen Geräte von Bedeutung sind. Das Thema Arbeitstechnik wird nicht nur aus der Sicht der Arbeitssicherheit, sondern auch aus der Sicht der Wirtschaftlichkeit und der Werterhaltung des Gerätes betrachtet.

Die Praxis: Auf verschiedenen Geräten (BobCat, Minibagger, verschiedene Kettenbagger, Radbagger, Schubraupe und Radlader) werden Fahr- und Arbeitsübungen durchgeführt. Um den Anforderungen in den Betrieben gerecht zu werden, ist es notwendig praktische Erfahrung zu sammeln.

Seminardauer und Teilnehmervorraussetzung:
5 Tage für Fahrer von Erdbaumaschinen mit Grundkenntnissen in deren Bedienung.
12 Tage für Teilnehmer ohne Grundkenntnisse in der Bedienung von Erdbaumaschinen.

Nach Beendigung des Lehrgangs ist der Unternehmer verpflichtet, den Baugerätebediener auf seinen Maschinen ordnungsgemäß zu unterweisen und ihm ausreichend Zeit zu geben, mit den Maschinen vertraut zu werden.

Förderung möglich durch Berufsgenossenschaften und Agentur für Arbeit.

Achtung! Baugeräteführer-Lehrgang!

Auf Kettenbagger-Radbagger-Minibagger-Raupe-Radlader, Turmdrehkran, Gabelstapler und Hubarbeitsbühnen
Beginn: Jeweils Januar bis April

Ausbildung in Theorie und Praxis nach den Bestimmungen der Berufsgenossenschaften
BGV D 27 (BGG 925 DGUV Grundsatz 308-001) / BGV D6 (BGG 921 DGUV Grundsatz 309-003) / BGR 500-1.12
Vermittlung der Kenntnisse bei der Bedienung der o.g. Baugeräte sowie Einweisung in bauübliche Arbeiten sowie Grundreparaturarbeiten an den Fahrzeugen.
Die Ausbildung erfolgt nach den Vorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaften und endet mit dem Erwerb der Befähigungsnachweise für Erd-und Straßenbaumaschinen sowie Flurförderzeuge und Turmdrehkrane.

Unter bestimmten Voraussetzungen förderungswürdig durch Ihre „Agentur für Arbeit“.

Turmdrehkranschein

Seminarziel: Bedienung von Turmdrehkranen (Untendreher) nach BGV D6 / BGG 921 (DGUV Grundsatz 309-003).

Seminardauer: 15 Tage, 5 Tage für Teilnehmer mit nachweislich 5 Jahren Berufserfahrung in der Bedienung verschiedener Krane (Nachweis vom derzeitigen oder ehemaligen Arbeitgeber erforderlich)

Teilnehmervorraussetzung:  ab 18 Jahren.

Seminarinhalt:  Vorschriften der Berufsgenossenschaften nach BGV D 6 / BGG 921 (DGUV Grundsatz 309-003).

Die Theorie: Der theoretische Teil des Lehrgangs befasst sich mit allen Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitstechniken der genannten Bereiche. Darüber hinaus werden die Bereiche StVO und StVZO soweit behandelt, wie sie für das Führen der angesprochenen Geräte von Bedeutung sind. Das Thema Arbeitstechnik wird nicht nur aus der Sicht der Arbeitssicherheit, sondern auch aus der Sicht der Wirtschaftlichkeit und der Werterhaltung des Gerätes betrachtet.

Die Praxis: Auf verschiedenen Geräten werden Fahr- und Arbeitsübungen durchgeführt. Um den Anforderungen in den Betrieben gerecht zu werden, ist es notwendig praktische Erfahrung zu sammeln.

Förderung möglich durch Berufsgenossenschaften und Agentur für Arbeit.

LKW - Ladekranschein oder Hallenkranschein

Seminarziel: LKW-Ladekrane und Hallenkrane sind anspruchsvolle technische Arbeitsgeräte, die einer umsichtigen und sachgerechten Bedienung bedürfen. Das Führen eines solchen Kranes darf vom Betreiber daher nur entsprechend ausgebildeten Mitarbeitern übertragen werden, denn diese sind für den unfallfreien Kranbetrieb mindestens genau so wichtig wie eine sichere Krankonstruktion.

Seminarinhalte:

  • Schulungsgrundlagen
  • Begriffsbestimmung
  • Kranphysik
  • Vorschriften für Krane
  • Gefährdungen
  • Hydraulische Anlage, Winden, Hub- und Zuggeräte
  • Rund um den Steuerstand
  • Kranbetrieb
  • Kranarbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen
  • Anschlagen von Lasten
  • Lastaufnahmemittel
  • Anschlagmittel und Anschlagen
  • Drahtseilendverbindungen
  • Der LKW-Ladekran bei der Straßenfahrt

Seminardauer: ca. 2 Tage

Förderung möglich durch Berufsgenossenschaften und Agentur für Arbeit.

Hubarbeitsbühnen

Lehrgangsziel: Der Teilnehmer ist nach diesem Lehrgang in der Lage Hubarbeitsbühnen nach BGG 966 zu bedienen.

Inhalt: Dieser Lehrgang befasst sich mit den umfangreichen Themengebieten, die von Unternehmen bei der vorschriftsmäßigen Unterweisung im Bereich Arbeitssicherheit zu berücksichtigen sind.

Die Theorie: Der theoretische Teil des Lehrgangs befasst sich mit allen Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitstechniken der genannten Bereiche. Darüber hinaus werden die Bereiche StVO und StVZO soweit behandelt, wie sie für das Führen der angesprochenen Geräte von Bedeutung sind. Das Thema Arbeitstechnik wird nicht nur aus der Sicht der Arbeitssicherheit, sondern auch aus der Sicht der Wirtschaftlichkeit und der Werterhaltung des Gerätes betrachtet.

Die Praxis: Auf verschiedenen Hubarbeitsbühnen werden Fahr- und Arbeitsübungen durchgeführt. Um den Anforderungen in den Betrieben gerecht zu werden, ist es notwendig praktische Erfahrung zu sammeln.

Teilnehmervorraussetzung:  18 Jahre
Seminardauer: ca. 2 Tage
Förderung möglich durch Berufsgenossenschaften und Agentur für Arbeit.

Gabelstaplerschein

Die Eignung:
Es gibt gewisse Grundvorausetzungen und Vorschriften, die zum Fahren eines Staplers (Flurförderfahrzeug) nach Vorschrift BGV D27 berechtigen:

Mindestalter 18 Jahre
Eine Ausbildung für diese Tätigkeit
Gutes Seh- und Hörvermögen
Kein Krankheitsleiden nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung G25
Nachweis der Befähigung

Die Ausbildung:
Für eine gesetzlich gesicherte Ausbildung sind Grundkenntnisse der deutschen Sprache unbedingt erforderlich. Die Prüfungsfragen gibt es zusätzlich in verschiedenen Sprachen.

Seminardauer: ca. 2 Tage
Förderungen möglich durch Berufsgenossenschaften und Agentur für Arbeit.

Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen

Wir bilden Ladungssicherung nach DIN 75410- BGV D 29 (Fahrzeuge) und den güterrechtlichen Bestimmungen des Transport - Rechtsformgesetzes nach VDI 2700A/2700ff (ZH 1413) aus.

Zielgruppe:

  • Lagerleiter (Versender / Verlader)
  • Frachtführer
  • Disponenten
  • Fahrzeugführer
  • Überwachungsorgane (z.B. Polizei)

Seminarinhalte:
Die Lehrinhalte basieren auf den Richtlinien der VDI 2700 ff und weiteren Grundlagen

Seminardauer: ca. 1 Tag
Förderung möglich durch Berufsgenossenschaften und Agentur für Arbeit.

ADR - Gefahrgutschein Basiskurs + Aufbaukurs Tank

Hintergrund:
Transportvolumen und wirtschaftliche Bedeutung im Bereich Gefahrgut haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Fahrer/innen, die sich für die in den Vorschriften definierten Gefahrguttransporte weiterqualifizieren möchten, benötigen eine Schulung. Nach bestandener Prüfung erhalten sie eine auf fünf Jahre befristete ADR-Bescheinigung. Der Basiskurs ist die für alle Fahrer vorgeschriebene Grundschulung. Wer Tanktransporte durchführen möchte, benötigt den Aufbaukurs Tanktransport. Tanktransporte spielen im Gefahrgutbereich eine große Rolle und erfordern besondere Sicherheitsvorkehrungen. Die Anforderungen betreffen auch die Fahrzeugführer/innen.

Zielgruppe:
(Berufs-)Kraftfahrer/innen, und solche die ihre Kompetenz auf Tanktransporte erweitern.

Seminardauer: ca. 1 Woche

Rechtliche Grundlagen: ADR 2015

Voraussetzungen:
Gültige Fahrerlaubnis, die zu den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen passen muss. Erfolgreicher Abschluss des Basiskurses und deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift.

Abschluss:
Zertifikat und ADR- Bescheinigung nach einer schriftlichen Prüfung (45 Minuten) unter der Aufsicht der zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Gültigkeit: 5 Jahre ab Datum der Prüfung.

Inhalte:

  • Allgemeine Vorschriften (nur im Basiskurs)
  • Allgemeine Gefahreigenschaften (nur im Basiskurs)
  • Dokumentation (Begleitpapiere)
  • Fahrzeug- und Beförderungsarten
  • Umschließungen
  • Ausrüstung
  • Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
  • Übungen zur Abfahrtskontrolle und Ladungssicherung am Fahrzeug über 3,5 t
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
  • Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen entsprechend ADR 2005 mit praktischer Feuerlöschübung

Förderungen möglich durch Berufsgenossenschaften und Agentur für Arbeit.

ECO - Trainings (Wirtschaftlichstes Fahren für den Personen- und Güterverkehr)

Inhalte:
Kraftstoffverbrauch reduzieren
Verlängerung der Lebensdauer von LKW und Bussen
Betriebskosten reduzieren
Umweltschonenderes und Verschleißarmeres Fahren

Zielgruppe und Trainingsziele:
Das Seminar richtet sich an LKW- und Busfahrer, die im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sind.
Der Teilnehmer ist in der Lage, sein Fahrzeug wirtschaftlicher zu bewegen. Die Trainingsfahrten können sowohl auf unseren sowie auf den Fahrzeugen der Seminarteilnehmer durchgeführt werden.

Seminardauer: ca. 1 Tag
Förderung möglich durch Berufsgenossenschaften und Agentur für Arbeit.

Fahrsicherheitstraining für den Personen- und Güterverkehr

Inhalte:
Gefahrensituationen erkennen, vermeiden und bewältigen
Sensibilisierung für kritische Situationen
Gesetzmäßigkeiten der Fahrphysik kennen lernen
Erarbeiten des optimalen Anhalteweges in verschiedensten Situationen
Verantwortungsbewusstsein des Fahrers aufbauen

Zielgruppe und Trainingsziele:
Das Seminar richtet sich an LKW- und Busfahrer, die im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sind.
Der Teilnehmer ist in der Lage, sein Fahrzeug erheblich sicherer zu bewegen. Die Trainingsfahrten können sowohl auf unseren sowie auf den Fahrzeugen der Seminarteilnehmer durchgeführt werden.

Seminardauer: ca. 1 Tag auf einem ADAC Sicherheitsplatz
Förderung möglich durch Berufsgenossenschaften und Agentur für Arbeit.

Tacho - Schulung (nach Art. 33 VO EU 165/2014 vom 02.03.2016)

Inhalte:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Aufbau des Digitalen Kontrollgerätes
  • Fahrer- und Unternehmerkarte
  • Tätigkeiten bei Arbeitsbeginn
  • Tätigkeiten unterwegs
  • Tätigkeiten bei Arbeitsende
  • Mitführpflicht - Kontrolle
  • Ausdrucke
  • Praxisübungen am Kontrollgerät
  • Neuestes über Lenk- und Ruhezeiten

Zielgruppe und Trainingsziele:
In diesem Lehrgang werden Kraftfahrer im Güter- und Personenverkehr in der korrekten und sicheren Bedienung des EG-Kontrollgerätes (digitaler Fahrtenschreiber), sowie die Neuerungen der Lenk- und Ruhezeiten unterwiesen. Jedes neu zugelassene Nutzfahrzeug muss laut Gesetz mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet werden. Der Unternehmer ist verpflichtet, seine Fahrer im Bezug auf das digitale Kontrollgerät sowie die Neuerungen der Lenk- und Ruhezeiten ordnungsgemäß jährlich zu unterweisen.

Seminardauer: ca. 0,5 Tage (5UE)
Förderung möglich durch Berufsgenossenschaften und Agentur für Arbeit.