Klasse C

Neuregelung ab dem 19.01.2013
Kraftwagen (ausgenommen Omnibus) mit einer zG von mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen ausgenommen dem Führersitz auch mit Anhänger von nicht mehr als 750 kg zG.
Vorbesitz: B
Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: C1

Wichtig: Das Mindestalter für Fahrer von Einsatzfahrzeugen der Rettungsdienste, Feuerwehr, THW Katastrophenschutz und Polizei beträgt für Bewerber der Klasse C 18 Jahre.

Klasse CE

Neuregelung ab dem 19.01.2013
Kraftwagen (ausgenommen Omnibus) der Klasse C, mit Anhänger von mehr als 750 kg zG.
Vorbesitz: C
Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: BE,C1E,T

Klasse C1

Neuregelung ab dem 19.01.2013
Kraftwagen (ausgenommen Omnibus) mit einer zG von mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zGM,
auch mit Anhänger von nicht mehr als 750 kg zG
Vorbesitz: B
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine

Klasse C1E

Neuregelung ab dem 19.01.2013
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, mit mehr als 3,5 t zG aber nicht mehr als 12 t zG.
Vorbesitz: C1
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: BE, bei Vorbesitz D1 (D1E)