Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Wer in der Probezeit wegen Verkehrsverstößen ein Bußgeld mit Eintragung (Punkte) in das Verkehrszentralregister bekommt, wird von der Führerscheinstelle aufgefordert in einer bestimmten Frist ein Aufbauseminar zu besuchen. Kommt man dieser Aufforderung nicht nach, wird nach Ablauf der Frist die Fahrerlaubnis entzogen.

Dieses Seminar wird in Gruppen mit mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern durchgeführt. Es besteht aus vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer und einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung. Es besteht Teilnahmepflicht an allen Sitzungen und der Beobachtungsfahrt.

Dieses Seminar wird von der Verwaltungsbehörde angeordnet, wenn es während der Probezeit zu einem Verkehrsverstoß der Kategorie A oder zwei Verkehrsverstößen der Kategorie B kommt. Zusätzlich wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert.