Klassen A, B, BE, A1, AM, L oder T

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse A, B, BE, A1, AM, L oder T beantragen möchten, gehen Sie bitte folgenden Weg:

Zunächst suchen Sie eine Fahrschule auf, in der Sie die Ausbildung absolvieren möchten. Dort erhalten Sie einen “Antrag auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis”, der von der Fahrschule abgestempelt ist (nur mit diesem Stempel ist eine Beantragung möglich!). Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen des Formulars.

Darüber hinaus benötigen Sie noch folgende Unterlagen:

- einen aktuellen Sehtest (zu empfehlen nicht älter als 3 Monate)
- eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- ein biometrisches Passbild

Als besonderen und in der Region einmaligen Service bietet Ihnen unsere Fahrschule monatlich die Möglichkeit, Sehtest und Erste Hilfe Kurs in unserem Hause an einem Tag zu erhalten. Die Termine werden auf dieser Homepage bekanntgegeben.

Wenn Sie alle oben genannten Unterlagen vollständig haben, geben Sie den Antrag bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ab, wo Ihr erster Wohnsitz gemeldet ist. Bei der Abgabe der Unterlagen legen Sie bitte auch Ihren Personalausweis oder Pass vor. Es wird dann eine Verwaltungsgebühr in Höhe von ca. 8,00 € erhoben. Die Verwaltung leitet Ihren Antrag an die zuständige Führerscheinstelle weiter. In einigen Landkreisen wird der Antrag nicht automatisch weitergeleitet, dort muss er persönlich bei der zuständigen Führerscheinstelle abgegeben werden.

Dort wird Ihr Antrag weiter bearbeitet und es wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von ca. 45,00 € erhoben. Bei Beantragung einer Fahrerlaubnis “Begleitetes Fahren - BF 17” wird zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 10,00 € für die Antragstellung sowie pro Begleitperson weitere 8,50 € erhoben. Die Preise können je nach Landkreis abweichen.

Sobald Ihre Unterlagen vollständig bearbeitet sind erhält die Fahrschule eine Benachrichtigung, dass der Prüfauftrag erteilt wurde und somit steht von dieser Seite Ihrer Prüfung nichts mehr im Wege.

Von der Abgabe der Unterlagen auf der Gemeinde oder Stadt bis zur Erteilung des Prüfauftrages vergehen normalerweise 4-8 Wochen. Bitte beantragen Sie daher direkt zu Anfang Ihrer Ausbildung die Erteilung der Fahrerlaubnis.

Noch Fragen? - Das Team der Fahrschule Heart-Drive steht Ihnen gerne zur Verfügung!

Klassen C, CE, C1 oder C1E

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E beantragen möchten, gehen Sie bitte folgenden Weg:

Zunächst suchen Sie eine Fahrschule auf, in der Sie die Ausbildung absolvieren möchten. Dort erhalten Sie einen “Antrag auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis”, der von der Fahrschule abgestempelt ist (nur mit diesem Stempel ist eine Beantragung möglich!). Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen des Formulars.

Darüber hinaus benötigen Sie noch folgende Unterlagen:

- ein ärztliches und augenärztliches Gutachten (Kosten ca. 133,28 €)
- eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- ein biometrisches Passbild

Als besonderen und in der Region einmaligen Service bietet Ihnen unsere Fahrschule monatlich die Möglichkeit einen Erste Hilfe Kurs in unserem Hause an einem Tag zu erhalten. Die Termine werden auf dieser Homepage bekanntgegeben.

Wenn Sie alle oben genannten Unterlagen vollständig haben, geben Sie den Antrag bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ab, wo Ihr erster Wohnsitz gemeldet ist. Bei der Abgabe der Unterlagen legen Sie bitte auch Ihren Personalausweis oder Pass vor. Es wird dann eine Verwaltungsgebühr in Höhe von ca. 8,00 € erhoben. Die Verwaltung leitet Ihren Antrag an die zuständige Führerscheinstelle weiter. In einigen Landkreisen wird der Antrag nicht automatisch weitergeleitet, dort muss er persönlich bei der zuständigen Führerscheinstelle abgegeben werden.

Dort wird Ihr Antrag weiter bearbeitet und es wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von ca. 45,00 € erhoben. Die Gebühr für die Eintragung Schlüsselzahl 95 (für gewerbliche Zwecke) muss gesondert bei den Behörden erfragt werden, da diese je nach Landkreis unterschiedlich sind.

Sobald Ihre Unterlagen vollständig bearbeitet sind, erhält die Fahrschule eine Benachrichtigung, dass der Prüfauftrag erteilt wurde und somit steht von dieser Seite Ihrer Prüfung nichts mehr im Wege.

Von der Abgabe der Unterlagen auf der Gemeinde oder Stadt bis zur Erteilung des Prüfauftrages vergehen normalerweise 4-8 Wochen. Bitte beantragen Sie daher direkt zu Anfang Ihrer Ausbildung die Erteilung der Fahrerlaubnis.

Noch Fragen? - Das Team der Fahrschule Heart-Drive steht Ihnen gerne zur Verfügung!

Klassen D, DE, D1 oder D1E

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse D, DE, D1 oder D1E beantragen möchten, gehen Sie bitte folgenden Weg:

Zunächst suchen Sie eine Fahrschule auf, in der Sie die Ausbildung absolvieren möchten. Dort erhalten Sie einen “Antrag auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis”, der von der Fahrschule abgestempelt ist (nur mit diesem Stempel ist eine Beantragung möglich!). Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen des Formulars.

Darüber hinaus benötigen Sie noch folgende Unterlagen:

- ein ärztliches und augenärztliches Gutachten mit Reaktionstest (Kosten ca. 190,40 €)
- eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- ein biometrisches Passbild
- verwaltungsinternes polizeiliches Führungszeugnis, Belegart 0

Als besonderen und in der Region einmaligen Service bietet Ihnen unsere Fahrschule monatlich die Möglichkeit einen Erste Hilfe Kurs in unserem Hause an einem Tag zu erhalten. Die Termine werden auf dieser Homepage bekanntgegeben.

Wenn Sie alle oben genannten Unterlagen vollständig haben, geben Sie den Antrag bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ab, wo Ihr erster Wohnsitz gemeldet ist. Bei der Abgabe der Unterlagen legen Sie bitte auch Ihren Personalausweis oder Pass vor. Es wird dann eine Verwaltungsgebühr in Höhe von ca. 8,00 € erhoben. Die Verwaltung leitet Ihren Antrag an die zuständige Führerscheinstelle weiter. In einigen Landkreisen wird der Antrag nicht automatisch weitergeleitet, dort muss er persönlich bei der zuständigen Führerscheinstelle abgegeben werden.

Dort wird Ihr Antrag weiter bearbeitet und es wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von ca. 45,00 € erhoben. Die Gebühr für die Eintragung Schlüsselzahl 95 (für gewerbliche Zwecke) muss gesondert bei den Behörden erfragt werden, da diese je nach Landkreis unterschiedlich sind.

Sobald Ihre Unterlagen vollständig bearbeitet sind, erhält die Fahrschule eine Benachrichtigung, dass der Prüfauftrag erteilt wurde und somit steht von dieser Seite Ihrer Prüfung nichts mehr im Wege.

Von der Abgabe der Unterlagen auf der Gemeinde oder Stadt bis zur Erteilung des Prüfauftrages vergehen normalerweise 4-8 Wochen. Bitte beantragen Sie daher direkt zu Anfang Ihrer Ausbildung die Erteilung der Fahrerlaubnis.

Noch Fragen? - Das Team der Fahrschule Heart-Drive steht Ihnen gerne zur Verfügung!